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AGB von Body in motion.

Gewährleistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

C O P Y R I G H T
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L I Z E N Z
Das in dieser Webseite enthaltene Eigentum ist geschützt. Durch diese Webseite wird keine Lizenz zur Nutzung des Eigentums von Di Pilla Marco und ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik oder Dritten erteilt.

G E W Ä H R L E I S T U N G
Diese Webseiten wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Trotzdem kann die Firma Di Pilla Marco und ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen nicht garantieren.  Di Pilla Marco und ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnikschließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Webseiten entstehen, aus.

1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen der
Firma Di Pilla Marco ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik und einem Kunden geschlossenen Vertrages, gleichgültig ob Di Pilla Marco und ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik
dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen der zum
Gegenstand hat.

2. Vertragsabschluß, Angebote Alle Verträge werden mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung,
spätestens mit Ausführung bzw. Zusendung der Lieferung bzw. der Leistungen, rechtsgültig.
Die Angebote der Di Pilla Marco ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik sind, sofern nicht schriftlich vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie Abweichungen die handelsüblich oder technisch bedingt sind oder Form,
Farbe oder Größe der Artikel betreffen, behält sich die Di Pilla Marco ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik vor.

3. Preise Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro zzgl. der z.Z. gesetzlich gültigen MwSt. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab Lager Esslingen. Kosten für Transport und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Ein Mindestbestellwert besteht nicht, jedoch wird bei Bestellungen unter einem Nettowarenwert von € 25,- ein Mindermengenzuschlag von € 0,- (netto) berechnet.

4. Lieferung Die Lieferung erfolgt ab Lager Esslingen , auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die
Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand auf den Kunden über. Führt der
Verkäufer den Transport mit eigenen Transportmitteln durch, geht die Gefahr mit
Abgang aus dem Lager der Di Pilla Marco ( B.I.M. Body In Motion )Veranstaltungstechnik auf den Kunden über. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen bzw.
dem Kunden übergeben wurde. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen gehören, hat Di Pilla Marco und ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer – und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten die Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Di Pilla Marco und ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Zahlungsbedingungen Mietbedingungen

1. Allgemeines
Diese zusätzlichen Mietbedingungen werden automatisch Bestandteil der AGB der
Di Pilla Marco ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik, wenn ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande kommt. Der Mieter erklärt sich mit seiner Unterschrift mit den AGB und den Mietbedingungen einverstanden.Bei Mietung einer Laseranlage der
Schutzklasse 3b oder höher verpflichtet sich der Mieter vor der ersten
Inbetriebnahme diese bei der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde anzuzeigen und einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen, sowie die Anlage vom TÜV abnehmen zu lassen. Evtl. anfallende Genehmigungskosten gehen zu Lasten des Mieters.
2. Versicherungspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, für die Vertragsdauer die Mietsache zum Neuwert
gegen die Risiken des Unterganges, Verlustes und der Beschädigung auf eigene
Kosten zu versichern. Der Mieter tritt mit Abschluss des Mietvertrages sämtliche Ansprüche aus vorstehenden Versicherungsverträgen sowie Ansprüche gegen
etwaige Schädige und deren Versicherer an den Vermieter ab. Dieser nimmt
hiermit die Abtretung an.
3. Instandhaltung
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Vertragsdauer auf seine
Kosten ordnungsgemäß zu warten, Instand zu halten und Instand zu setzten.
4. Untervermietung/Gebrauchsüberlassung an Dritte
Der Mieter ist zur Untervermietung, bzw. zu jedweder entgeltlich oder
unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Mietsache nicht berechtigt.
5. Informationspflicht des Mieters
Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche Störungen an der Mietsache unverzüglich
zu melden.Des weiteren sind alle im Zusammenhang mit der Mietsache
stehenden etwaigen Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere
– bei Beschlagnahme durch Dritte.
– bei Pfändungen o.ä. Maßnahmen, die die Mietsache beeinträchtigen
oder gefährden.
– bei Vergleichs- oder Konkursanträgen über das Vermögen des
Mieters.
6. Haftung des Vermieters
Die Ansprüche der §§ 536, 537 BGB stehen dem Mieter nur zu, wenn die
eingeschränkte Tauglichkeit der Mietsache trotz Beseitigungs-Versuchen des
Vermieters über einen Zeitraum von 10 Tagen gerechnet ab Beginn der Beseitigungsversuche nicht behoben worden ist und dem Vermieter nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7. Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache ist nach Vertragsende unverzüglich an den Vermieter
zurückzugeben. Wird die Mietsache nicht unverzüglich zurückgegeben, bzw. ein vereinbarter Rückgabetermin nicht eingehalten, so ist für den Verzugszeitraum der Mietzins pro Tag zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des
Vermieters bleiben hiervon unberührt.
8. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen eigener
Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Mieters ist
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Mieter kann die ihm aus dem
Mietvertrag zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, über tragen oder verpfänden.
9. Rücktritt des Mieters
Für den Fall des Rücktritts des Mieters vor Vertragsbeginn steht dem Vermieter ein Aufwendungsersatz wie folgt zu:
– bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Vertragsbeginn 20% des vereinbarten Mietzinses.
– bei Rücktritt bis einer Woche vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Mietzinses.
– bei Rücktritt bis drei Tage vor Vertragsbeginn 80% des vereinbarten Mietzinses.
– bei späterem Rücktritt 100% des vereinbarten Mietzinses.
– Ressourcen sind nicht rabattierfähig und vom Rücktritt ausgenommen, sie müssen zu jedem Zeitpunkt zu 100% gezahlt werden.

10. Transport der Mietsache
Der Transport bzw. die Anlieferung der Mietsache erfolgen ausschließlich auf
Kosten und Risiko des Mieters. Fernabsatzgesetz
Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Di Pilla Marco ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik weist ausdrücklich
darauf hin, dass bei Verträgen die über Fernkommunikationsmitteln geschlossen
wurden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten
für eine Rücksendung ab einem Warenwert von € 40,00 werden von uns übernommen.Bitte beachten Sie,dass unfrei an uns zurück gesandte Ware aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden kann. Wir bitten um kurze telefonische Mitteilung vor der Rücksendung um Ihnen eine „Freeway-Marke“ der Deutschen Post AG für Rücksendungen innerhalb der BRD zukommen lassen zu
können. Eine Rücknahme durch Di Pilla Marco ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik kann nur erfolgen, wenn die Rücksendung im Originalkarton inkl. aller Umverpackungen, allen Zubehörteilen, aller Bedienungsanleitungen und unter Beilage des originalen Kaufbeleges erfolgt.
Für diese Rücksendung erstellen wir eine Gutschrift, welche auf Wunsch ausgezahlt
wird. Neugeräte die Gebrauchsspuren aufweisen, Gebrauchtgeräte,
Sonderanfertigungen oder geöffnete Software sind von der Rücknahme
ausgeschlossen. Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, soweit die Bestellung von der
Firma Di Pilla Marco ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik mittels einer Auftragsbestätigung anerkannt wurde.

Der Kaufvertrag endet mit Zusendung der bestellten, bzw. sofern möglich, einer in
Qualität und Preis gleichwertigen Ware und deren Zahlung durch den
Auftraggeber. Teillieferungen behält sich Di Pilla Marco ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik vor. Des Weiteren
gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäfts – und Mietbedingungen der
Di Pilla Marco ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Nachnahme oder
Bankeinzug. Rechnungen sind für Di Pilla Marco und ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik in verlustfreier Weise zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Di Pilla Marco (Body In Motion) Veranstaltungstechnik berechtigt, vom Tage des Verzuges an Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweilig geltenden
Bankdiskontsatz zu berechnen und alle offen stehenden Rechnungsbeträge sofort
gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der
Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen
zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen.

6. Gewährleistung Es gilt die gesetzliche Garantiezeit von 6 Monaten. Die Garantie gilt nicht für
Leuchtmittel, elektronische Bauteile, Software, gebrauchte Teile, unbefugte Eingriffe
und Verschleißartikel. Im Garantiefall erhält der Kunde nach Wahl der
Di Pilla Marco ( B.I.M. Body In Motion ) Veranstaltungstechnik Nachbesserung, Umtausch oder Gutschrift. Rücksendungen sind grundsätzlich frei an Di Pilla Marco (Body In Motion) Veranstaltungstechnik zurück zusenden und erfolgen auf
Gefahr des Kunden.

7. Eigentumsvorbehalt

Di Pilla Marco (B.I.M. Body In Motion Veranstaltungstechnik)

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Di Pilla Marco (Body In Motion) Veranstaltungstechnik. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist die Di Pilla Marco (B.I.M. Body In Motion) Veranstaltungstechnik berechtigt etwaige Abnützungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen.

8. Datenverarbeitung Die sich aus den Geschäftsvorgängen ergebenden Daten werden im Rahmen von Geschäftskarteien gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben.

9. Teilnichtigkeit Sollten einzelne der in den AGB oder Mietbedingungen enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die nach dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand für beide Teile ist der Erfüllungsort Esslingen a.N. und der Gerichtsstand, soweit gesetzlichzulässig Esslingen a.N..Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.